I. Allgemeines
1. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma BONATZ ELEKTRONIK OHG, folgend BONATZ ELEKTRONIK genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Wir erkennen sie auch dann nicht an, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen BONATZ ELEKTRONIK und dem Käufer zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Mündliche Abreden sind unwirksam.
3. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne daß diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
II. Produktbeschreibung
Wir haften für die Güte und Beschaffenheit unserer Produkte ausschließlich auf der Grundlage der Produktbeschreibungen, die entweder der Warenlieferung beigefügt sind oder für die die Beschreibungen in unserem Haus oder auf unserer Internetseite (www.bonatz-elektronik.de) für den Kunden vor Erwerb des Produktes einsehbar sind. Darüberhinaus sind öffentliche Äußerungen von BONATZ ELEKTRONIK, Herstellern und Gehilfen unverbindlich und entfalten keinerlei Rechtswirkung.
III. Angebote
1. Die Angebote von BONATZ ELEKTRONIK sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von BONATZ ELEKTRONIK.
2. Es bleibt uns vorbehalten, für einzelne technische Gebiete diese Geschäftsbedingungen durch Sonderbedingungen zu ergänzen oder abzuändern.3. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von BONATZ ELEKTRONIK gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
IV. Lieferungen
1. Die von uns angegebenen Liefertermine werden möglichst eingehalten. Sie sind aber auch unverbindlich, es sei enn, daß wir sie als besondere schriftliche Zusicherung gekennzeichnet haben oder ein Fixgeschäft vereinbart wurde.
2. Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als gesondertes Geschäft im Sinne dieser Bedingung.
3. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, bei Versendungsverkauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
4. Ist der Käufer Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Die Versandkosten sind grundsächlich vom Käufer zu tragen.
5. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
6. Nimmt der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die gekaufte Ware nicht ab, oder erklärt er schon vorher ausdrücklich, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann BONATZ ELEKTRONIK Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt im Regelfall ohne besonderen Nachweis 30 Prozent der Kaufpreissumme. Es bleibt dem Käufer jedoch unbenommen, den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang mit der Nichtabnahme der Ware (Annahmeverzug) keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von BONATZ ELEKTRONIK in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.
7. Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, in der Regel zwei Wochen, möglich. Schadenersatzansprpche wegen Überschreitung der Lieferfristen sind in jedem Fall ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es sich bei dem erteilten Auftrag um eine besondere Einzelfertigung oder -beschaffung handelt.
8. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhersehbarer die außerhalb des Einflußbereiches von BONATZ ELEKTRONIK liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, sobald solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern auftreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
V. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
1. Ein Käufer, der Verbraucher ist, hat das Recht, seine auf den Abschluß des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer der Ware zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40 € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. Bei einem Bestellwert über 40 € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, daß die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
VI. Vertraglicher Haftungsausschluß
BONATZ ELEKTRONIK haftet nicht auf dem Wege des Schadenersatzes für Schäden,die BONATZ ELEKTRONIK, ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, vor vollständiger Entrichtung des Kaufpreises, BONATZ ELEKTRONIK einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 1. oder 2. dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.
4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages wirksam ab, die ihm durch die Weiterveräußerung durch einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer nur zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
5. Die Be- und Weiterverarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
VIII. Mängelrüge
1. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
2. Verbraucher müssen BONATZ ELEKTRONIK innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei BONATZ ELEKTRONIK. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen diese Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dieses gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast des Zeitpunkts der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
IX. Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leistet BONATZ ELEKTRONIK für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung erfolgen soll. BONATZ ELEKTRONIK ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung auch ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dieses zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dieses gilt nicht, wenn BONATZ ELEKTRONIK die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
5. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Mängelansprüche – Haftung wegen Vorsatz ist ausgenommen – in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Sache. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dieses gilt nicht, wenn der Kunde BONATZ ELEKTRONIK den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (s. Ziff. VIII. Mängelrüge).
6. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist BONATZ ELEKTRONIK lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dieses auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung vor der Montage der ordnungsgemäßen Montage entsteht.
7. Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde durch BONATZ ELEKTRONIK nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
8. Erhöhte Aufwendungen
Soweit sich Aufwendungen bei Nachbesserungen erhöhen, weil die gekaufte Sache z. B. nach Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht wurde, hat die zur Nachbesserung verpflichtete Firma BONATZ ELEKTRONIK diese erhöhten Aufwendungen nicht zu tragen.
X. Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung allgemein gültigen Listenpreise, zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluß gültigen Mehrwertsteuer, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart (Auftragsbestätigung). Im Empfängerland für das Geschäft erhobene Steuern, Taxen pp. übernehmen wir nicht. Zollerhöhungen pp. nach Vertragsschluß gehen zu Lasten des Käufers.
2. Unsere Lieferungen sind spätestens 30 Tage nach dem Rechnungsdatum fällig, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden. Schecks, Wechsel, sonstige Zahlungspapiere werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nichts an deren Fälligkeit, wobei Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
3. Wird die Zahlungsfrist gem. Ziff. 2 überschritten, stehen BONATZ ELEKTRONIK folgende Rechte zu:
3.1. Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basissatz nebst Kosten für ungedeckte Kredite gegenüber dem Verbraucher, der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz zu verzinsen. BONATZ ELEKTRONIK behält sich ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3.2. Verweigerung weiterer Lieferung oder Lieferung gegen Barzahlung unabhängig aller bisher erfolgten Zahlungen.
3.3. Ausübung aller Rechte aus dem erweiterten und verlängerten Zahlungsvorbehalt.
3.4. Sonstige Geltungmachung aller Forderungen, unabhängig früherer Vereinbarungen und Fälligkeiten.
4. Dem Zahlungsverzug steht ein Antrag auf Insolvenzverfahren, Zahlungseinstellung sowie wesentlicher Veränderungen der vorher angenommenen Vermögens- und Ertragslage gleich.
5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansorüche rechtskräftig festgestellt oder durch BONATZ ELEKTRONIK anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückweisungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. BONATZ ELEKTRONIK ist berechtigt, Konzernverrechnungen durchzuführen.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Merseburg.
2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen BONATZ ELEKTRONIK und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Merseburg nach unserer Wahl ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
4. Falls Unstimmigkeiten auftreten, wird, soweit ein beiderseitiges Einverständnis besteht, versucht, den Fall durch Schlichtung eines Schiedgerichts unter Hinzuziehung der örtlichen IHK oder durch Mediation zu erledigen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise ungültige Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
6. Sämtliche Forderungen – ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes – sind beim Amtsgericht des Gerichtsortes geltend zu machen.